In Deutschland
sind seit 2005 Ausländer, die nicht ausreichend Deutsch können, dazu
verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Die Teilnahmepflicht gilt
aber auch für Ausländer, die ausreichend Deutsch können, aber von Behörden als besonders
„integrationsbedürftig“ eingestuft werden.
Der
Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Laut
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollte sich der
Orientierungskurs unter anderem mit folgenden Themen befassen: „deutsche
Rechtsordnung, Geschichte und Kultur; Rechte und Pflichten in Deutschland; Formen
des Zusammenlebens in der Gesellschaft; Werte, die in Deutschland wichtig sind,
zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung.“
Nun werden aber
Integrationskurse auch von islamischen Organisationen angeboten. Das heißt,
islamische Organisationen werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziell
gefördert, damit sie Muslimen Integrationskurse anbieten. Als Beispiel sei das „Muslimische
Frauenbildungswerk Köln“ genannt, das Integrationskurse für Musliminnen
anbietet. Wie können aber Menschen, die sich in erster Linie als Muslime betrachten,
anderen Menschen europäische und säkulare Werte wie Gleichberechtigung von Mann
und Frau, Toleranz gegenüber Andersdenkenden oder Homosexuellen und
Meinungsfreiheit beibringen?
Die Zuweisung
von Muslimen an islamische Organisationen zwecks ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft, ist ein Widerspruch in sich und trägt nur zur Verstärkung ihrer Abkapselung
bei.
Foto: Muslimisches
Frauenbildungswerk Köln,
aus dem Info-Heft „Interkulturelle Zentren Köln“
.
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