Dienstag, 16. Februar 2016

Islamische Integrationskurse in Deutschland


In Deutschland sind seit 2005 Ausländer, die nicht ausreichend Deutsch können, dazu verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Die Teilnahmepflicht gilt aber auch für Ausländer, die ausreichend Deutsch können, aber von Behörden als besonders „integrationsbedürftig“ eingestuft werden.

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollte sich der Orientierungskurs unter anderem mit folgenden Themen befassen: „deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur; Rechte und Pflichten in Deutschland; Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft; Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung.“

Nun werden aber Integrationskurse auch von islamischen Organisationen angeboten. Das heißt, islamische Organisationen werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziell gefördert, damit sie Muslimen Integrationskurse anbieten. Als Beispiel sei das „Muslimische Frauenbildungswerk Köln“ genannt, das Integrationskurse für Musliminnen anbietet. Wie können aber Menschen, die sich in erster Linie als Muslime betrachten, anderen Menschen europäische und säkulare Werte wie Gleichberechtigung von Mann und Frau, Toleranz gegenüber Andersdenkenden oder Homosexuellen und Meinungsfreiheit beibringen?

Die Zuweisung von Muslimen an islamische Organisationen zwecks ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft, ist ein Widerspruch in sich und trägt nur zur Verstärkung ihrer Abkapselung bei.


Foto: Muslimisches Frauenbildungswerk Köln,
aus dem Info-Heft „Interkulturelle Zentren Köln“
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