Dienstag, 16. Juni 2015

Bestrafung des Inzests ist unsinnig und unmenschlich



Seit Jahren kämpft Patrick S. für die Anerkennung seines Rechts, mit seiner leiblichen Schwester eine sexuelle Beziehung führen zu dürfen. Vor Jahren fingen die beiden aus freiem Entschluss eine Beziehung miteinander an und haben vier Kinder zusammen. Deswegen saß Patrick S. über drei Jahre im Gefängnis. Das Geschwisterpaar wurde zur Trennung gezwungen und drei seiner Kinder sind momentan bei Pflegefamilien untergebracht. Nun hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das deutsche Inzestverbot bejaht.

Ich persönlich glaube, inzestuöse Neigungen und Beziehungen seien auf eine mangelhafte Sozialisation zurückzuführen. Den gesellschaftlichen Versuch, Inzest vorzubeugen und zu verhindern, finde ich völlig richtig. Aber ein „Inzestverbot“ ist aus meiner Sicht eine rein moralische Sache und sollte sich nicht auch auf die Gesetzgebung erstrecken.

Zwei Familienmitglieder entscheiden sich freiwillig, miteinander eine Beziehung einzugehen, die von der Gesellschaft nicht anerkannt wird. Warum sollte dies bestraft werden? Wem schadet so eine Beziehung? Warum sollte der Staat in die Privatsphäre dieser Menschen eingreifen dürfen? Ich kenne die „Antworten“ offizieller Stellen auf diese Fragen, aber sie überzeugen mich nicht und ich kann keinen Sinn in einem strafrechtlichen Inzestverbot erkennen.

Der Schaden, der das Gesetz den Betroffenen zufügt, ist viel größer als der Schaden, den die Betroffenen anrichten können. Das ist auch der Grund dafür, wieso manche Kritiker die strafrechtliche Verfolgung von Inzestbeteiligten in Deutschland als „unverhältnismäßig“ betrachten.


Dazu zwei Beiträge vom Spiegel:




April 2012

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