Seit Jahren
kämpft Patrick S. für die Anerkennung seines Rechts, mit seiner leiblichen
Schwester eine sexuelle Beziehung führen zu dürfen. Vor Jahren fingen die
beiden aus freiem Entschluss eine Beziehung miteinander an und haben vier
Kinder zusammen. Deswegen saß Patrick S. über drei Jahre im Gefängnis. Das
Geschwisterpaar wurde zur Trennung gezwungen und drei seiner Kinder sind
momentan bei Pflegefamilien untergebracht. Nun hat auch der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte das deutsche Inzestverbot bejaht.
Ich persönlich
glaube, inzestuöse Neigungen und Beziehungen seien auf eine mangelhafte
Sozialisation zurückzuführen. Den gesellschaftlichen Versuch, Inzest
vorzubeugen und zu verhindern, finde ich völlig richtig. Aber ein
„Inzestverbot“ ist aus meiner Sicht eine rein moralische Sache und sollte sich
nicht auch auf die Gesetzgebung erstrecken.
Zwei
Familienmitglieder entscheiden sich freiwillig, miteinander eine Beziehung
einzugehen, die von der Gesellschaft nicht anerkannt wird. Warum sollte dies bestraft
werden? Wem schadet so eine Beziehung? Warum sollte der Staat in die
Privatsphäre dieser Menschen eingreifen dürfen? Ich kenne die „Antworten“
offizieller Stellen auf diese Fragen, aber sie überzeugen mich nicht und ich
kann keinen Sinn in einem strafrechtlichen Inzestverbot erkennen.
Der Schaden,
der das Gesetz den Betroffenen zufügt, ist viel größer als der Schaden, den die
Betroffenen anrichten können. Das ist auch der Grund dafür, wieso manche
Kritiker die strafrechtliche Verfolgung von Inzestbeteiligten in Deutschland
als „unverhältnismäßig“ betrachten.
Dazu zwei
Beiträge vom Spiegel:
April 2012
.
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