Der Islam und
diejenigen Muslime, die die Verschleierung der Frauen befürworten, sehen die
Verschleierung als ein Mittel, das die sexuelle Erregung der Männer beim
„Kontakt“ mit Frauen verhindert und so die Frauen vor sexueller Nötigung und
sexuellen Angriffen schützt. Die Verschleierung ist somit mit Sex eng
verknüpft. Da nach dem islamischen Recht Mädchen schon ab dem 9. Lebensjahr als
erwachsen gelten und als legitime Sexualpartner in Betracht kommen, sind sie
verpflichtet, sich ab diesem Alter zu verschleiern. Es gibt aber Muslime, nicht
nur in islamischen Ländern, sondern auch in Europa, die dies nicht als
ausreichend sehen und ihre Töchter in viel jüngeren Jahren, sogar im ersten
oder zweiten Lebensjahr, bereits verschleiern.
Da die
Verhinderung männlicher sexueller Erregung als der Hauptgrund für die
Verschleierung angegeben wird, wird beim Betrachten einer verschleierten Person
bewusst oder unbewusst ihre sexuelle Anziehungskraft als Frau assoziiert. So
wird mit der Verschleierung eines Kindes bewusst oder unbewusst die Vorstellung
assoziiert, es übe sexuelle Anziehung auf Männer aus und deswegen müsse es sich
verschleiern. Die Verschleierung der Kinder führt dazu, dass diese bereits im
Kindesalter als Sexualobjekte betrachtet werden und sich auch als solche
fühlen.
November 2012
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