Samstag, 27. Juni 2015

Sozialleistungen sind keine Almosen



Hierzulande betrachten noch immer viele Menschen Sozialleistungen wie Hartz IV als eine unangemessen großzügige Gabe seitens des Staates. Vor dem Verhungern, der Erkrankung, Obdachlosigkeit u.Ä. durch staatliche Institutionen geschützt zu werden, ist aber ein Recht, das vor 64 Jahren von der UN-Generalversammlung anerkannt wurde.

Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 besagt:

"Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände."


Die Nationale Armutskonferenz (nak) legte am Dienstag einen Bericht zum Thema Armut in Deutschland vor, in dem die Bundesregierung scharf kritisiert wird. Hierzu zwei einander ähnelnde Beiträge von zwei (Online)Zeitungen, die normalerweise sehr unterschiedliche politische Positionen vertreten:


Neues Deutschland: Armut ist politisch gewollt



20. Dezember 2012

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