Hierzulande
betrachten noch immer viele Menschen Sozialleistungen wie Hartz IV als eine
unangemessen großzügige Gabe seitens des Staates. Vor dem Verhungern, der
Erkrankung, Obdachlosigkeit u.Ä. durch staatliche Institutionen geschützt zu
werden, ist aber ein Recht, das vor 64 Jahren von der UN-Generalversammlung
anerkannt wurde.
Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.
Dezember 1948 besagt:
"Jeder hat
das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und
Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche
Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im
Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter
sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete
Umstände."
Die Nationale
Armutskonferenz (nak) legte am Dienstag einen Bericht zum Thema Armut in
Deutschland vor, in dem die Bundesregierung scharf kritisiert wird. Hierzu zwei
einander ähnelnde Beiträge von zwei (Online)Zeitungen, die normalerweise sehr
unterschiedliche politische Positionen vertreten:
Neues
Deutschland: Armut ist politisch gewollt
20. Dezember
2012
.
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