Sonntag, 5. Juli 2015

Burkini-Urteil: Kein Grund zur Freude



Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts müssen nun auch streng-muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass Mädchen aus streng-muslimische Familien mit Burkinis am Schwimmunterricht teilnehmen könnten. Das Argument der 13-jährigen „Hauptklägerin“, der Anblick nackter Jungs passe ihren religiösen Vorstellungen nicht, wurde abgelehnt.

Dass es sich bei den „islamischen Kleidungsvorschriften“ (wie die Bezeichnung schon sagt) nicht um eine Art des „Sich-Kleidens“ handelt, beweisen immer wieder Streitfälle, in denen sich die Verschleierungsbefürworter gezwungen sehen, ihre wahren Absichten zu offenbaren. Die Verschleierung ist keine Kleidungsform, sie ist und bleibt ein religiöses Mittel zur Unterdrückung der Frau.

Die Unterdrückung der Frau in streng muslimischen Familien kommt aber nicht nur durch Verschleierung zum Ausdruck. Mädchen werden von klein an von vielen Aktivitäten ausgeschlossen und es wird versucht, ihren Umgang mit Menschen in ihrem Umfeld so weit wie möglich zu reduzieren. Sie dürfen mit Jungs keinen Kontakt haben und bei der Wahl ihrer Freundinnen haben die Eltern das Sagen. Mit ihren Freundinnen dürfen sie auch nicht viel unternehmen, da die Eltern Angst haben, dass „ihre Augen geöffnet werden“ und sie rebellieren könnten. Dies ist der Grund dafür, wieso viele muslimische Familien, auch die moderaten, die gegen die Verschleierung sind, ihren Töchtern nicht erlauben, an Klassenfahrten teilzunehmen.

Die muslimischen Familien versuchen mit aller Kraft, die Integration ihrer Kinder, besonders die der Mädchen, zu verhindern und sie von „Fremden“ fernzuhalten. Kein Wunder, dass diejenigen, die sich seit Jahrzehnten für die Integration der muslimischen Kinder und Jugendlichen bemühen, sich oft machtlos fühlen.


September 2013
 .

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