Mit dem Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts müssen nun auch streng-muslimische Mädchen
am Schwimmunterricht teilnehmen. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass
Mädchen aus streng-muslimische Familien mit Burkinis am
Schwimmunterricht teilnehmen könnten. Das Argument der 13-jährigen
„Hauptklägerin“, der Anblick nackter Jungs passe ihren religiösen Vorstellungen
nicht, wurde abgelehnt.
Dass es sich
bei den „islamischen Kleidungsvorschriften“ (wie die Bezeichnung schon sagt)
nicht um eine Art des „Sich-Kleidens“ handelt, beweisen immer wieder
Streitfälle, in denen sich die Verschleierungsbefürworter gezwungen sehen, ihre
wahren Absichten zu offenbaren. Die Verschleierung ist keine Kleidungsform, sie
ist und bleibt ein religiöses Mittel zur Unterdrückung der Frau.
Die
Unterdrückung der Frau in streng muslimischen Familien kommt aber nicht nur
durch Verschleierung zum Ausdruck. Mädchen werden von klein an von vielen Aktivitäten
ausgeschlossen und es wird versucht, ihren Umgang mit Menschen in ihrem Umfeld
so weit wie möglich zu reduzieren. Sie dürfen mit Jungs keinen Kontakt haben
und bei der Wahl ihrer Freundinnen haben die Eltern das Sagen. Mit ihren
Freundinnen dürfen sie auch nicht viel unternehmen, da die Eltern Angst haben,
dass „ihre Augen geöffnet werden“ und sie rebellieren könnten. Dies ist der
Grund dafür, wieso viele muslimische Familien, auch die moderaten, die gegen
die Verschleierung sind, ihren Töchtern nicht erlauben, an Klassenfahrten
teilzunehmen.
Die
muslimischen Familien versuchen mit aller Kraft, die Integration ihrer Kinder,
besonders die der Mädchen, zu verhindern und sie von „Fremden“ fernzuhalten.
Kein Wunder, dass diejenigen, die sich seit Jahrzehnten für die Integration der
muslimischen Kinder und Jugendlichen bemühen, sich oft machtlos fühlen.
September 2013
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