Der iranische
Staat verweigert seit eh und je die Ausbürgerung von Menschen, die die
iranische Staatsangehörigkeit besitzen und diese aufgeben wollen. Die iranische
Staatsangehörigkeit wird automatisch durch den Vater an die Kinder übertragen.
Zum Beispiel
ein Mann, der in Deutschland geboren ist, kein Wort Persisch spricht und seine
emotionale Bindung an Iran nicht stärker ist als seine Bindung an Japan oder
Indien, kann die iranische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, nur weil sein
Vater die iranische Staatsangehörigkeit besaß. Dabei spielt es gar keine Rolle,
was für eine Staatsangehörigkeit die Mutter besaß.
Wenn dieser
Mann mit einer „deutschen“ Frau heiratet und sie Kinder bekommen, werden auch
ihre Kinder automatisch die iranische Staatsangehörigkeit zugewiesen bekommen.
Und wenn ihre männlichen Kinder Kinder bekommen, werden auch diese als „Iraner“
eingestuft. Und so weiter und so fort!
April 2013
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